Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Mietzweck
Die Villa Klainguti darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Die Villa Klainguti kann Maximal 9 Erwachsene, 4 Doppelzimmer und 1 Einzelzimmer, beherbergen. Zusätzlich stehen dem Mieter 3 Kinder Zustellbetten, 65cm x 165cm, für die Villa zur Verfügung.
Vertragsabschluss
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig, aber mindestens 18-Jährig, ist und rechtsgültige Verträge abschliessen kann. Der Mieter nimmt zu Kenntnis, dass die Villa Klainguti nur mit der im Vertrag namentlich genannten Person bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes and andere als die im Vertrag namentlich genannten Hausgenossen sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden im Vertrag festgehalten. Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichneter Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Trifft die Anzahlung, Restbetrag und/oder das Depot nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist von 3 Tagen das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; er kann aber auch auf der Vertragserfüllung beharren. Alle Zahlungen werden in Schweizerfranken CHF Währung abgerechnet.
Mit dem Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Mietpreises zu leisten. Das Fälligkeitsdatum der Restzahlung wird vom Vermieter im Mietvertrag festgelegt. Bei kurzfristigen Buchungen oder Zahlungen via PayPal ist der Gesamtpreis fällig. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann der Vermieter die gebuchte Mietdauer zu Ihren Lasten kostenpflichtig stornieren und als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr nach Ziffer 7 verlangen
Nebenkosten
Die Nebenkosten wie Strom, Gas, Heizung usw. sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende mit der Kaution verrechnet. Dies betrifft insbesondere Zusatzleistungen, die dazugebucht werden.
Depot
Der Mieter hat ein Depot zu hinterlegen. Dieses ist im Vertrag aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung von Nebenkosten sowie Schäden/Schadenersatzforderungen. Diese Kosten werden bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist in diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckenden Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf der Vermieter resp. der Schlüsselhalter namens des Vermieters das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten.
In diesem Falle wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters diesem ausbezahlen/überweisen, wobei die Kosten der Überweisung zu Lasten des Mieters gehen. Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu begleichen. Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
Anreise, Übergabe der Villa Klainguti, Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu beanstanden. Allenfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse wie Verkehrsüberlastung stornierte Flüge liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.
Der Vermieter ist berechtigt, von der Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen. Personen, welche im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen vom Grundstück weggewiesen werden. Der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet.
Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Bei behördlichen Verboten betreffend Anreise oder Quarantäne kann die gebuchte Vermietung kostenlos bis zum letzten Tag vor Mietbeginn storniert werden.
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
Ab schriftlicher Buchungsbestätigung bis zum 60 Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung.
60 bis 43 Tage vor Mietantritt 30% des Endpreises
42 bis 30 Tage vor Mietantritt 50 % des Endpreises
29 bis 10 Tage vor Mietantritt 80% des Endpreises
Bei späterem Rücktritt, weniger als 10 Tage vor Mietantritt, 100% des Endpreises.
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung beim Vermieter zu den normalen Bürozeiten zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Eintreffende Mitteilungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. Massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am Sitz des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, Fax oder auf den Telefonbeantworter.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Villa resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.
Höhere Gewalt
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw., behördlichen Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder entsprechende Anteil für die nicht erbrachte Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Rückgabe des Mietobjektes
Die Villa Klainguti ist termingerecht, Sonntag um 12:00 Uhr, in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Die Rückgabe des Mietobjektes erfolgt durch eine Begehung mit dem Mieter und Vermieter um angefallene Schäden während des Aufenthaltes des Mieters zu eruieren. Für Beschädigungen oder fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Beschädigungen verursacht durch das Personal sind nicht vom Mieter ersatzpflichtig. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter resp. seine Hausgenossen oder Gäste die Schäden verursacht hat. Unfälle jeglicher Art haftet ausschliesslich der Mieter respektive seine Hausgenossen und Gäste.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welcher der Vermieter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Beschreibungen von Infrastruktur und touristischen Einrichtungen wie Schwimmbäder, öffentlicher Verkehr, Tennisplätze, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinen Rechtstitel.
Datenschutz
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten und soweit notwendig an den Schlüsselhalter übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann.
Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter oder Schlüsselhalter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht, zu Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste and zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an den Vermieter.
Anwendbares Recht
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bäch, Kanton Schwyz. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare anderslautende Gesetzesbestimmungen.